Führerschein-Verlängerung möglich auch ohne „95er-Module“

Das Ministerium für Verkehr des Landes NRW hat in einem Erlass vom 17.03.2020 folgendes festgelegt:  „Aufgrund der aktuellen Situation ist zu entscheiden, wie mit Fahrerlaubnisinhabern der Klassen C und D verfahren werden soll, wenn sie aufgrund der Corona-Krise keinen Nachweis nach § 5 BKrFQV vorlegen können.   Es bestehen keine Bedenken, den Führerschein zunächst ohne…

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