BF 17 - sicherer unterwegs begleitetes Fahren senkt nachweisbar die Unfallzahlen!

Beschreibung

Wenige Verkehrsmaßnahmen sind so gut untersucht und dokumentiert wie das Projekt des Landes Niedersachsen aus dem Jahre 2004: begleitetes Fahren schon mit 17 Jahren. Das Ergebnis:

  • 28,5 % weniger Unfälle verursacht und
  • 22,7 % weniger Verkehrsverstöße

als die Kontrollgruppe der 18jährigen Fahranfänger ohne die Phase des begleiten Fahrens! So war es ein Fortschritt, dass sich bis 2008 immer mehr Bundesländer angeschlossen haben - und seit Beginn des Jahres 2011 die Regelung dauerhaft und bundesweit eingeführt ist. In unserem Nachbarland Frankreich übrigens gibt es schon seit 1989 das Modell des "conduite accompagnée" - savoire faire...!!

Nach Deiner bestandenen praktischen Prüfung darfst du - wie bei der normalen Fahrerlaubnis der Klasse B Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg fahren, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Für Kombinationen mit größeren Anhängern gibt es auch hier die Fahrerlaubnis der Klasse BE oder die Erweiterung nach Code B 96 - diese gelten auch schon ab 17, solange eine eingetragene Begleitperson an Bord ist (die übrigen selbst nur die Fahrerlaubnis der Klasse B haben muss - und keinen "Anhängerschein")!

Voraussetzungen klasse B

  • Fahren darfst du ab 18 (oder - begleitet - ab17)
  • Anmeldung jeweils ½ Jahr vorher möglich
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs (9-stündig)
  • einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns

Voraussetzungen "BF 17" - begleitetes fahren ab 17 Jahren

  • Voraussetzungen für den Fahrschüler wie oben
  • Voraussetzungen für den/die Belgleiter:
    • Mindestalter 30 Jahre
    • ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (oder alte Klasse 3) mindestens 5 Jahre
    • maximal ein Eintrag im Fahreignungsregister (sprich: "höchstens 1 Punkt in Flensburg")
  • einen Antrag für das Straßenverkehrsamt sowie alle nötigen Informationen bekommen Deine Begleiter von uns

Ausbildung und Prüfung

  • 12 Doppelstunden Basiswissen
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
  • Bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse verringert sich der Unterricht für Basiswissen auf 6 Doppelstunden!

Theorieunterricht in 7 Werktagen - bei uns in der FAST LANE

  • Die Anzahl der Grundfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
  • Dazu kommen noch die spezifischen Ausbildungsfahrten.
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • Du musst bei der theoretischen Prüfung 20 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 10 spezifische Fragen zum PKW beantworten.
  • In einer 45 minütigen Fahrprüfung werden deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.
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