Beschreibung
Nach Deiner bestandenen praktischen Prüfung darfst Du Kraftfahrzeuge fahren, die für die Beförderung von mehr als acht Personen (außer dem Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut sind (eingeschlossen ist die Fahrerlaubnis der Klasse D1).
Der Bus-Führerschein ist heute (anders als früher) keine LKW-Fahrerlaubnis mehr! Er umfasst nicht die LKW der Klassen C/CE und C1/C1E (und natürlich auch nicht die Motorräder der Klassen A1, A2, A).
Für das Mitführen von Anhängern (von mehr als 750kg zGm) benötigst Du die Fahrerlaubnis der Klasse DE! Bei Vorbesitz der LKW-Klasse CE wird mit der Erteilung der Erlaubnis D auch der "Anhängerschein" DE eingetragen. Tatsächlich wird die DE-Fahrerlaubnis immer wichtiger - für Gepäck- und Fahrradrtransportanhänger bei Reisebussen, kurioserweise zwar nicht für den Gelenkbus, aber für die zunehmend neu zugelassenen Personen-Anhänger im Linienverkehr!
Die genauen gesetzlichen Vorschriften findest Du hier.
Voraussetzungen
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B (oder alte Klasse 3)
- fahren darfst du ab 24 (anmelden kannst Du dich bei uns ab 23½ - im Rahmen der Berufskraftfahrer-Ausbildung ist das Fahren im Linienverkehr bis 50km schon mit 18 möglich - Infos hier)
- biometrisches Passbild
- augenärztliches Gutachten
- besondere ärztliche Untersuchung (z.B. erweitert um einen Belastungstest)
- Erste-Hilfe-Kurs (9 Stunden)
- einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns
Ausbildung und Prüfung
bei Vorbesitz von Klasse B und/oder C1
- 6 Doppelstunden Basiswissen
- nur B: 18 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse D
- C1: 12 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse D
bei Vorbesitz von Klasse C und/oder D1
- 6 Doppelstunden Basiswissen
- 8 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse D
gesetzlich vorgeschriebene Fahrstunden à 45 Minuten
- bei Vorbesitz von Klasse B oder C1 bis 2 Jahre:
- 45 Grundausbildung
- 22 Überlandfahrt
- 14 Autobahnfahrt
- 8 Beleuchtungsfahrt
- bei Vorbesitz von Klasse B oder C1 mehr als als 2 Jahre:
- 33 Grundausbildung
- 12 Überlandfahrt
- 8 Autobahnfahrt
- 5 Beleuchtungsfahrt
- bei Vorbesitz von Klasse C bis 2 Jahre:
- 14 Grundausbildung
- 16 Überlandfahrt
- 8 Autobahnfahrt
- 6 Beleuchtungsfahrt
- bei Vorbesitz von Klasse C mehr als 2 Jahre
- 7 Grundausbildung
- 8 Überlandfahrt
- 4 Autobahnfahrt
- 3 Beleuchtungsfahrt
- bei Vorbesitz von Klasse D1
- 20 Grundausbildung
- 5 Überlandfahrt
- 5 Autobahnfahrt
- 5 Beleuchtungsfahrt
- Du musst bei der theoretischen Prüfung 10 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 40 spezifische Fragen zu Klasse D beantworten.
- max. Fehlerpunktzahl 10
- In einer 85-minütigen Fahrprüfung werden Deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.