Beschreibung
Nach Deiner bestandenen praktischen Prüfung darfst du Kraftfahrzeuge von mehr als 3.500 kg, aber maximal 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren (ausgenommen sind die Motorräder der Klassen A1, A2, A und Omnibusse - hier benötigt man die Fahrerlaubnis D1 oder D!)
Für das Mitführen von Anhängern (von mehr als 750kg zGm) benötigst Du die Fahrerlaubnis der Klasse C1E!
Die alte Fahrerlaubnisklasse 3 schließt die neue Klasse C1 mit ein - genaue gesetzliche Vorschriften findest Du hier.
Voraussetzungen
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- fahren darfst du ab 18 (anmelden kannst Du dich bei uns ab 17½)
- biometrisches Passbild
- augenärztliches Gutachten
- ärztliche Untersuchung
- Erste-Hilfe-Kurs (9 Stunden)
- einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns
Ausbildung und Prüfung
Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung
Theoretische Ausbildung
- 6 Doppelstunden Basiswissen
- 6 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse C1
Praktische Ausbildung
- Die Anzahl der Grundfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
- Dazu kommen noch die spezifischen Ausbildungsfahrten:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt
- Abfahrtkontrolle
Theoretische Prüfung
- Du musst bei der theoretischen Prüfung 10 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 30 spezifische LKW-Fragen Klasse C1 beantworten.
Praktische Prüfung
- In einer 85-minütigen Fahrprüfung werden deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.