Beschreibung
Nach Deiner bestandenen praktischen Prüfung darfst du Kraftfahrzeuge von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger fahren (ausgenommen sind die Motorräder der Klassen AM, A1, A2, A, und Omnibusse - hier benötigt man die Fahrerlaubnis D1 oder D) wobei die Gesamtmasse des Zuges 12.000 kg nicht überschreiten darf.
Die genauen gesetzlichen Vorschriften findest Du hier.
Voraussetzungen
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C1
- fahren darfst du ab 18 (anmelden kannst Du dich bei uns ab 17½)
- biometrisches Passbild
- augenärztliches Gutachten
- ärztliche Untersuchung
- Erste-Hilfe-Kurs (9 Stunden)
- einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns
Ausbildung und Prüfung
Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung
Theoretische Ausbildung
- eine theoretische Ausbildung ist gesetzlich nicht gefordert.
Praktische Ausbildung
- Die Anzahl der Grundfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
- Klasse C1E : 3 Überlandfahrten
- Klasse C1E : 1 Autobahnfahrt
- Klasse C1E : 1 Nachtfahrt
Wenn Du die Klassen C1+C1E in einem Ausbildungsgang beantragst
- Klasse C1 : 1 Überlandfahrt / C1E : 3 Überlandfahrten
- Klasse C1 : keine Nachtfahrten / C1E : 2 Nachtfahrten
- Klasse C1 : 1 Autobahnfahrt / C1E : 1 Autobahnfahrt
- Klasse C1 : Abfahrtkontrolle / C1E : Verbinden und Trennen von Zugfahrzeug und Anhänger
Theoretische Prüfung
- eine theoretische Prüfung entfällt.
Praktische Prüfung
- In einer 85-minütigen Fahrprüfung werden deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.