Beschreibung
Nach Deiner bestandenen praktischen Prüfung darfst du Kraftfahrzeuge von mehr als 3.500 kg mit Anhängern oder Sattel-Aufliegern über 450kg zGm fahren (ausgenommen sind die Motorräder der Klassen A1, A2, A und Omnibusse - hier benötigt man die Fahrerlaubnis D1 oder D!)
Die genauen gesetzlichen Vorschriften findest Du hier.
Voraussetzungen
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C
- fahren darfst du ab 21 (anmelden kannst Du dich bei uns ab 20½ - im Rahmen der Berufskraftfahrer-Ausbildung ist das Fahren schon mit 18 möglich - Infos hier)
- biometrisches Passbild
- augenärztliches Gutachten
- ärztliche Untersuchung
- Erste-Hilfe-Kurs (9 Stunden)
- einen Antrag für das Straßenverkehrsamt bekommst Du von uns
Ausbildung und Prüfung
Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung
Theoretische Ausbildung
- 6 Doppelstunden Basiswissen
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse CE
Wenn Du die Klassen C+CE beantragst
- 6 Doppelstunden Basiswissen
- 10 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse C
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Klasse CE
Praktische Ausbildung
- Die Anzahl der Grundfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
- Dazu kommen noch die spezifischen Ausbildungsfahrten:
- 5 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
- Verbinden und Trennen von Zugfahrzeug und Anhänger
Wenn Du die Klassen C+CE in einem Ausbildungsgang beantragst
- Klasse C : 3 Überlandfahrten / CE : 5 Überlandfahrten
- Klasse C : keine Nachtfahrten / CE : 3 Nachtfahrten
- Klasse C : 1 Autobahnfahrt / CE : 2 Autobahnfahrten
- Klasse C : Abfahrtkontrolle / CE : Verbinden und Trennen von Zugfahrzeug und Anhänger
Theoretische Prüfung
- Du musst bei der theoretischen Prüfung 10 Fragen zu allgemeinen Verkehrsregeln und 30 spezifische LKW-Fragen Klasse CE beantworten.
Praktische Prüfung
- In einer 85-minütigen Fahrprüfung werden deine Fähigkeiten von einem Prüfer beurteilt.