Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1.
Nach erfolgter Ausbildung erhältst Du von uns eine Bescheinigung zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt. Damit wird die Erweiterung im Führerschein eingetragen. Eine externe Prüfung in Theorie und Praxis gibt es nicht.