Führerschein-Erweiterung B 196 der schnellste Weg von 4 auf 2 Räder - Motorradspaß für Autofahrer

Beschreibung

Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1.

Nach erfolgter Ausbildung erhältst Du von uns eine Bescheinigung zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt. Damit wird die Erweiterung im Führerschein eingetragen. Eine externe Prüfung in Theorie und Praxis gibt es nicht.

Voraussetzungen

  • Fahren darfst Du ab 25, wenn Du schon mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (oder der alten Klasse 3) bist.

>>>> leider wird die Erweiterung nach Schlüsselnummer B196 nicht beim Motorrad-Stufenführerschein als Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse A1 anerkannt! <<<<

Ausbildung und Prüfung

  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
  • Die Anzahl der Grundfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
  • Verpflichtend sind 5 Doppelstunden praktische Ausbildung auf einem Übungsgelände; Überlandstrecken und auf der Autobahn.
  • die theoretische Prüfung entfällt.
  • die praktische Prüfung entfällt.
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