Die obenstehenden Trecker-Führerscheine brauchst Du in der Land- und Forstwirtschaft, um Zugmaschinen bis max. 60 km/h zu fahren - und wo sonst gibt es auf der Straße Züge mit bist zu zwei Anhängern...?
Aber auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z.B. Mähdrescher, Maishäcksler, Roder oder Futtermischwagen darfst Du damit bewegen - zum Teil und je nach Bauart der Maschine bis zu einer Geschwindigkeit von 40 km/h.