Traktor oder Trecker - gemeint sind hier laut Gesetz Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft (auch mit Anhänger - dann bis 25 km/h), dazu kommen Stapler und andere Flurförderzeuge, außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger oder Mähdrescher bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger.