Hochachtung vor den "alten Hasen" Erfahrung wird anerkannt - Weiterbildung ist Pflicht!

Besitzstandsschutz

"Erfahrung" kommt vom Tätigkeitswort "fahren" - und wohl nirgends ist dieser Wortsinn so bedeutungsvoll wie bei den Berufkraftfahrern!

In Anerkenntnis dieser Tatsache hat der Gesetzgeber bei der Entwicklung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes einen Besitzstandsschutz eingeräumt für die, die schon seit Jahren oder Jahrzehnten diese Profession ausüben.

Kraftfahrer kennen die Welt - und allein schon die Orientierung im Autobahnnetz und auf den Straßen Europas sind eine "Er-fahr-ung", die an keinem Schreibtisch nachvollzogen und in keiner noch so guten Schulung vermittelt werden kann!

Aber auch für die "alten Hasen" gelten aktualisierte Regeln, sie müssen sich mit neuer Fahrzeugtechnik befassen und geänderte Anforderungen - auch an ökologisch und ökonomisch optimierte Fahrfertigkeiten.

Deshalb gilt eine Pflicht zur Weiterbildung, um von diesen neuen Inhalten zu profitieren!

Weiterbildung - spätestens alle fünf Jahre!

Es gibt in der Berufskraftfahrer-Ausbildung drei Wege zur Qualifikation, um den Eintrag der "Schüsselzahl 95" und damit die Zulassung zum beruflichen Fahren zu erhalten (s. Grafik bzw. Abschnitt "Grundqualifikation") - eigentlich sogar vier, denn der Gesetzgeber betrachtet im Sinne des Besitzstandsschutzes alle Busfahrer, die ihren Führerschein schon vor dem September 2008 (LKW-Fahrer September 2008) erworben haben, als ausreichend vorgebildet und erfahren.

Für alle jedoch gilt die Pflicht zur Weiterbildung - um der Weiterentwicklung Rechnung zu tragen und "auf dem Laufenden" zu bleiben - sowohl technische Neuerungen betreffend (Assistenzsysteme wie Retarder, Abstandstempomat u.ä.) als auch rechtliche Aktualisierungen.

Diese Weiterbildungen werden natürlich ebenfalls immer aktualisiert - wir bieten zur Zeit die folgenden fünf Themenbereiche an:

  1. Eco-Fahren - das Perfektionstraining
  2. Sozialvorschriften und Kontrollgeräte
  3. Sicherheit im Fokus
  4. Der Kunde im Mittelpunkt
  5. Ladungssicherung optimieren

Bei jeder Verlängerung der Fahrerlaubnis müssen eine Woche Weiterbildung (oder fünf einzelne Schulungen à 7 Stunden) nachgewiesen werden.

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