mit uns und der IHK zum "Gesellenbrief" Der Nachweis "Berufskraftfahrer-Qualifikation" in Deinem Kartenführerschein

Qualifikation und IHK-Prüfung

Gegenstand der Berufsausbildung gemäß §3 BKV ist mindestens die Vermittlung der folgenden Tätigkeiten und Kenntnisse:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  4. Umweltschutz
  5. Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge
  6. Vorbereiten und Durchführen der Beförderung
  7. Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen
  8. Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
  9. Kundenorientiertes Verhalten
  10. Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen
  11. Betriebliche Planung und Logistik
  12. Beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung
  13. Qualitätssichernde Maßnahmen
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