AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leitbild der Fahrschule
Ziel unserer Ausbildung ist die Befähigung unserer Kunden zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmern.
Dabei ist das folgende Verkehrsverhalten unserer Kunden Ziel der Ausbildung:
- Fähigkeiten und Fertigkeiten, um ein Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen sicher zu beherrschen,
- Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften,
- Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr,
- Wissen über die Auswirkung von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung,
- Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren und
- Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum
Unsere Grundsätze:
Personal
Wir setzen qualifiziertes hauptberufliches Personal in Leitung, Unterricht und Verwaltung ein. Für das Personal wird eine laufende fachliche und pädagogische Fortbildung durchgeführt.
Räumliche und sächliche Ausstattung
Die Lernräume (Unterrichtsräume) entsprechen nach Art und Ausstattung modernen erwachsenen- pädagogischen und fachlichen Kriterien und sind den Zielgruppen angepasst. Die genutzten Lern- und Sozialräume und die sanitären Einrichtungen entsprechen den Anforderungen des Fahrlehrergesetzes und der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Bildungsangebot
Potentielle Lehrgangsteilnehmer erhalten von uns eindeutige Aussagen zur geforderten Eingangsqualifikation bzw. den Lernvoraussetzungen. Sie werden von uns persönlich beraten, um ein teilnehmerorientiertes und sachgerechtes Lernen zu ermöglichen. Bei Angeboten der beruflichen Weiterbildung werden aktuelle Arbeitsmarkt- und berufliche Qualifikationsanforderungen berücksichtigt sowie Praxisorientierung gewährleistet.
Das Lehr- und Lernmaterial entspricht den fachdidaktischen Anforderungen und Standards. Allen Angeboten liegt ein didaktisch-methodisches Konzept zugrunde. Die Veranstaltungen sind auf Methodenvielfalt ausgerichtet. Erwachsenengerechte Lern- und Erfolgskontrollen sichern den Unterrichtserfolg.
Bei der Entwicklung unserer Bildungsangebote nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) berücksichtigen wir die Lage und die Entwicklung des Arbeitsmarktes und unterstützen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen bei der Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt.
Gesetze und Verordnungen
Folgende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien bestimmen unsere Arbeit (Auswahl):
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) / Prüfungsrichtlinie (Anl.7 FeV)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
- Fahrlehrergesetz (FahrlG)
- Durchführungsverordnung zum FahrlG
- Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)
- Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung
- Fahrlehrer-Prüfungsverordnung
- Richtlinie für die Ausstattung von Fahrschulen mit Lehrmitteln
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- ...
Institutionen:
Folgende Behörden sind u. A. als Gesetzgebungs- Genehmigungs- und Kontrollinstanzen für unseren Betrieb zuständig:
- Kreis Soest (Führerscheinstelle und mehr)
- Bezirksregierung Arnsberg (z.B. Aktuelles zu "Corona")
- IHK Arnsberg (z.B. Thema "Ausbildung Berufskraftfahrer")
- Übersicht über die NRW-Ministerien
- Ministerium für Verkehr des Landes NRW
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
- KBA - Kraftfahrt-Bundesamt (Abfrage FER "Punkte-Konto")
- BAG - Bundesamt für Güterverkehr
- Übersicht über die Bundesministerien
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur